WAHLARZT-INFO
Als Wahlarzt habe ich keine Verträge mit den Krankenkassen.
Sie erhalten von mir am Ende des Termins eine Honorarnote. Die Bezahlung erfolgt in bar oder mit Bankomat-Karte.
Anschließend können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen um einen Teil davon refundiert zu bekommen. Dieser Anteil variiert je nach Krankenkasse und der aktuell verrechenbaren Leistungspositionen.
Gerade im Fach Psychiatrie ist es entscheidend, sich ausreichend Zeit für das gemeinsame Gespräch nehmen zu können.
In einer Kassenordination ist das leider nur eingeschränkt möglich, da das ganze System auf Quantität ausgelegt ist.
Als Wahlarzt unterliege ich nicht den Vorgaben der Krankenkassen und kann mir daher die Zeit pro Patient frei einteilen.
Ich kann mir wesentlich mehr Zeit für Sie nehmen, für ein Erstgespräch üblicherweise 1 bis 1,5 Stunden, für Folgetermine 1 Stunde. Erfahrungsgemäß braucht es das auch, manchmal ist sogar das subjektiv noch zu kurz.
Wenn es einmal nur einen kurzen Kontrolltermin braucht, ist natürlich auch das möglich.
Das Mehr an Zeit bedeutet aber natürlich auch, dass ich nicht nach dem Kassentarif abrechnen kann. Mit einem gewissen Selbstbehalt ist daher trotz Refundierung zu rechnen.
NEU seit Ende Mai 2024:
Für Versicherte der ÖGK, SVS und BVAEB können Honorarnoten nun direkt elektronisch an den Versicherungsträger weitergeleitet werden
Voraussetzungen:
- Einverständnis des Patienten
- Angabe des IBAN auf der Honorarnote
- die Honorarnote muss bezahlt sein
Vorteile:
- Sie als Patient ersparen sich dadurch das Einreichen bei der Versicherung
- die Bearbeitung/Teilrefundierung kann schneller erfolgen